Hier gehts zu Comparis (Vergleichsportal)
Bis Du eine Wohnung gefunden hast gibt es hier eine Überbrückungsmöglichkeit.
https://www.livingmoments.ch/de/apartments/standorte/br.html
Innerhalb der ersten 14 Tage muss der neue Wohnsitz bei der entsprechenden Gemeinde angemeldet werden. Dafür benötigst Du:
Übersicht:
Von Dir zu erledigen:
Bei einem neuen Arbeitgeber und Wohnort in der Schweiz muss obligatorisch auch eine Schweizer Krankenversicherung gewählt werden. Die Schweizer Versicherung unterscheidet sich sehr von Ausländischen Krankenversicherungen. Das Prinzip ist ähnlich einem Baukasten-System und sehr schwierig zu verstehen. Es lohnt sich ein persönliches kurzes Gespräch mit der Versicherung, um seine Wünsche entsprechend zu definieren. Bitte auch dort bezüglich der Franchise, also dem Selbstbehalt informieren.
In den ersten 20 Tagen zu erledigen!
Beispiele Krankenversicherung: ÖKK, Swica (auf comparis informieren)
Du erhälst mit Abschluss der Versicherung eine AHV-Nummer. Diese ist wichtig in der Schweiz. Sie startet mit 756… Sie ist ähnlich einer Sozialversicherungsnummer und unumgänglich. Die Nummer steht auch gleichzeitig auf Deiner Krankenversicherungskarte.
Damit Du Deinen verdienten Lohn natürlich auch erhälst, ist ein Bankkonto in der Schweiz zwingend erforderlich. Bezüglich Kosten wie Zinsen unterscheiden sich unsere Banken nur wenig. Am besten wählst Du eine Bank, welche grad bei Dir in der Nähe ist und eröffnest dort ein Konto. Bitte gib uns Deine Konto-Verbindung weiter, damit wir Dir deinen Lohn überweisen können.
Beispiele: GKB (Graubündner Kantonalbank), UBS, Raiffeisen Bank
Für die Kontoeröffnung benötigst Du:
- Pass
- Aufenthaltsbewilligung
- Arbeitsvertrag
Graubündner Kantonalbank in Landquart
UBS in Bad Ragaz
Postbank in Landquart
Als Nicht-Schweizer Bürger mit einer Aufenthaltsbewilligung werden Dir die Steuern für die Gemeinde im Rahmen der Quellensteuer abgezogen. Diese richten sich nach Kanton und Gemeinde. Die Quellensteuer wird monatlich automatisch von Deinem Lohn abgezogen. Erst ab der C-Bewilligung (mehr als 10 Jahre in der Schweiz) wird die Steuer jährlich in Rechnung gestellt und nicht mehr monatlich abgezogen.
Unsere Abzüge vom Lohn richten sich für Dich zum Verständnis nach folgenden Punkten:
KONTAKT
Alter Torkel / Huus vum Bündner Wii
Jeninserstrasse 3
7307 Jenins
Graubünden / Schweiz
T: 0041 (0)81 302 36 75
jobs@alter-torkel.ch
ÖFFNUNGSZEITEN VOM 1. APRIL 2023 BIS 31. DEZEMBER 2023
Montag und Freitag
11:30 bis 22:00 Uhr
(warme Küche von 11.30 bis 13:30 Uhr und von 18:00 bis 21:00 Uhr)
Samstag
11:30 bis 22:00 Uhr (warme Küche 11:30 bis 14:30 Uhr und von 18:00 bis 21:00 Uhr)
Sonntag
11:30 bis 16:00 Uhr (warme Küche 11:30 bis 14:30 Uhr)